§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf eine fehlende Kreditwürdigkeit hindeuten und unser Zahlungsanspruch hierdurch nach objektiver Betrachtung als gefährdet einzustufen ist.

(2) Rückgabe 
Rückgaben fehlerfreier Waren sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Die Rücksendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Die entstandenen Kosten aus der Hin- und Rücklieferung gehen zu Ihren Lasten. Alternativ können Sie den Rücktransport nach Rücksprache selbst organisieren. In diesem Fall rechnen wir nur die Hinfracht mit Ihnen ab. Die Rückgabemöglichkeit ist ausgeschlossen, wenn sich die Waren und Produkte nicht mehr in Originalverpackung befinden, Gebrauchsspuren aufweisen oder es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt. Für den uns bei der Rückgabe entstehenden Aufwand berechnen wir 15% des zurückgegebenen Netto-Warenwertes unter Zugrundelegung der Preise bei Bestellung durch Sie, mindestens jedoch 10,-€.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; 
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben; 
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; 
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben. (2) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(3) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5) Wir verpflichten uns, die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.